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Verlängerung der Ausschreibungsfrist des Interregionalen Wissenschaftspreises sowie der Interregionalen Forschungsförderung bis zum 31. August 2020

Grenzüberschreitende Kooperationen in Wissenschaft und Forschung sind von herausragender Bedeutung für die Entwicklung der Großregion. Sie entfalten großes Potenzial für Forschung und Lehre in der Großregion und leisten einen wichtigen Beitrag für das Zusammenwachsen von Europa.

Der Interregionale Wissenschaftspreis sowie die erstmalig ausgeschriebene Interregionale Forschungsförderung unterstützen die großregionale Zusammenarbeit in Forschung und Wissenschaft in besonderer Weise.

Angesichts der besonderen Umstände infolge der Corona-Krise haben die Veranstalter der Ausschreibung, d.h. die Gebietseinheiten der Großregion:

  • Luxemburg (Ministerium für Hochschulwesen und Forschung);
  • Saarland (Staatskanzlei);
  • Rheinland-Pfalz (Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur);
  • Föderation Wallonien-Brüssel;
  • Région Grand Est (Conseil Régional Grand Est)

beschlossen, die Ausschreibungsfrist der beiden von ihnen und der saarländischen Landesbank SaarLB finanzierten Förderinstrumente bis zum 31. August 2020 zu verlängern.

Zum Hintergrund der Interregionalen Forschungsförderung und des Interregionalen Wissenschaftspreises

  • Das 2020 neu eingeführte Förderinstrument Interregionale Forschungsförderung richtet sich an Forschungseinrichtungen, die Ergebnisse ihrer noch laufenden Forschungsprojekte in der Großregion verbreiten wollen. Die Projekte müssen bereits durch eine öffentliche Fördereinrichtung wissenschaftlich evaluiert sein. Förderfähige Aktionen sind z.B. grenzüberschreitende Workshops, wissenschaftliche Seminare, Science in Society Aktivitäten, Publikationen beispielsweise in Open Access etc. sein. Die förderfähigen Aktionen müssen grenzüberschreitend ausgerichtet sein und einen nachweisbaren Mehrwert für die Großregion erbringen. Die Förderung beträgt pro Projekt maximal 5.000 €. Sollte ein Antrag gemeinsame Aktionen zur Wissensverbreitung von zwei oder mehr aus unterschiedlichen Teilregionen aus der Großregion vorsehen, kann die Förderung bis zu 10.000 € betragen.
  • Mit dem Interregionalen Wissenschaftspreis werden abgeschlossene Projekte grenzüberschreitender Forschungsnetze ausgezeichnet. Die Forschungsnetze müssen mindestens bilateral, vorzugsweise jedoch multilateral an einem Thema gearbeitet haben, welches im Rahmen der Großregion von grenzüberschreitendem Interesse ist. Der Preis trägt wesentlich zur Profilierung des grenzüberschreitenden Wissenschaftsraums nach innen und außen bei und stellt einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der großregionalen Zusammenarbeit dar.

Im Rahmen der diesjährigen Ausschreibung werden zwei Preise vergeben:

  • Erster Preis: 35.000 Euro
  • Zweiter Preis: 10.000 Euro (Stifterpreis SaarLB)

Weitere Informationen zu beiden Förderinstrumenten

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