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Gottesdienste und Gebete im Saarland wieder möglich

Landesregierung hat Ortspolizeibehörden gebeten diese bereits ab sofort zu dulden

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich gestern zusammen mit der Bundeskanzlerin darauf verständigt, Gottesdienste und gemeinsame Gebete in Kirchen, Synagogen und Moscheen wieder zu ermöglichen.

Die Landesregierung hat zudem die Ortspolizeibehörden gebeten, im Vorgriff auf die Anpassung der Rechtsverordnung am 4. Mai, schon jetzt Gottesdienste und gemeinsame Gebete zu dulden.

Dazu Ministerpräsident Tobias Hans: „Der Landesregierung ist es nicht leichtgefallen, die Kirchen, Synagogen, Moscheen, Gebets- und Versammlungsräume im Saarland für religiöse Feiern zu schließen. Ich hätte mir nie vorstellen können, dass wir unsere persönliche und religiöse Freiheit jemals so einschränken müssen. Ich bin mir bewusst, dass diese Maßnahme ein tiefer Eingriff in die Religionsfreiheit war.“

Voraussetzung dafür ist die Einrichtung von Infektionsschutzmaßnahmen, wie sie vom Bund und Ländern mit den Kirchen und großen Religionsgemeinschaften entwickelt worden sind. Nach Informationen der Landesregierung haben alle großen Religionsgemeinschaften und Verbände entsprechende Konzepte entwickelt. Zudem wurde signalisiert, dass die Öffnung der Kirchen und Moscheen für Gottesdienste und gemeinsame Gebete mit Blick auf die gesundheitlichen Risiken sehr vorsichtig und zum Teil auch zeitversetzt erfolgen wird.