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Plenarsitzung des Bundesrates

Saarland-Initiative für besseren Kinderschutz mit breiter Mehrheit beschlossen – Vorschlag zu Erleichterungen bei grenzüberschreitender Tätigkeit und Verbesserungen für Alleinerziehende vorgestellt – Mehr Geld für den ÖPNV und kommunale Infrastruktur

In der ersten Plenarsitzung des Jahres beschloss der Bundesrat umfangreiche Änderungen der Straßenverkehrsordnung. Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen fand dabei bei Enthaltung des Saarlandes keine Mehrheit im Länderkreis.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Die Debatte über ein generelles Tempolimit sollten wir ideologiefrei führen. Ich bin skeptisch, inwieweit ein generelles Tempolimit die alleinige Antwort mit Blick auf die Verkehrssicherheit und den Umweltschutz ist. Wir haben weitaus größere Herausforderungen und Aufgaben in Deutschland vor uns. Für ein geordnetes Verfahren sollte sich jedoch zunächst der Bundestag hierzu eine abschließende Meinung bilden.“

Zentrale Ziele des Änderungspakets der StVO sind die Förderung von sicherer, klimafreundlicher und moderner Mobilität. Dabei soll insbesondere das Radfahren sicherer werden, indem der Mindestabstand beim Überholen durch Kraftfahrzeuge gesetzlich festgeschrieben wird und auf Schutzstreifen für den Radverkehr zukünftig ein generelles Halteverbot gelten soll. Im Sinne einer klimafreundlichen Mobilität werden darüber hinaus weitere Anreize für Fahrgemeinschaften und Carsharing-Konzepte geschaffen.

Mit breiter Mehrheit unterstützen die Länder heute einen Vorstoß aus dem Saarland zum besseren Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch. In seinem Gesetzentwurf fordert das Saarland gemeinsam mit anderen antragstellenden Ländern, dass zukünftig Täter, die wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurden, lebenslang registriert bleiben sollen. Hierdurch soll ausgeschlossen werden, dass Täter beruflich oder ehrenamtlich Umgang mit Kindern haben.

„Der Schutz von Kindern hat höchste Bedeutung. Gerade deshalb müssen wir als Rechtsstaat sämtliche zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen und Lücken schnellstmöglich schließen. Umso mehr freut es mich, dass die Länder heute unserem Vorschlag mit breiter Mehrheit gefolgt sind“, so Ministerpräsident Tobias Hans.

Zusätzlich soll mit Verschärfungen beim Cybergrooming der Schutz von Kindern und Jugendlichen weiter verbessert werden. Die Länder stimmten dabei heute einem Gesetz der Bundesregierung zu, mit dem künftig auch der Versuch eines sexuellen Kontakts zu Kindern im Internet strafbar sein soll. Anders als bisher werden künftig Fälle, in denen Täter entgegen ihrer Absicht nicht mit Minderjährigen, sondern tatsächlich mit Erwachsenen chatten, die sich zu Ermittlungszwecken als Kinder ausgeben, dann nicht mehr zur Straffreiheit führen. Die Bundesregierung nahm im Gesetzgebungsverfahren die Forderung der Länder auf, den Ermittlungsbehörden die Möglichkeit des Zugangs zu Plattformen, auf denen kinderpornographisches Material getauscht wird, zu schaffen, um so die Strafverfolgung zu verbessern und erleichtern.

Neu vorgestellt wurde zudem eine Initiative für Erleichterungen bei grenzüberschreitenden Geschäfts- und Dienstreisen. Das Saarland fordert darin gemeinsam mit weiteren Ländern die europaweite Einführung einer Online-Meldeplattform für sogenannte A1-Bescheingungen, sowie Erleichterungen für kurze Dienst- und Geschäftsreisen.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Die Europäische Union mit ihrem einheitlichen Binnenmarkt ist eine Erfolgsgeschichte. Gerade im Saarland sind die Vorzüge des grenzüberschreitenden Verkehrs von Dienstleistungen und Waren gelebter Alltag. Insbesondere für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen wir daher weniger Bürokratie. Bürokratieabbau durch Digitalisierung muss daher die Antwort lauten. Insofern blicke ich sehr zuversichtlich auf die weiteren Beratungen unseres heutigen Antrags.“

Mit einer weiteren Initiative setzt sich das Saarland für Verbesserungen, insbesondere für Alleinerziehende ein. Demnach sollen die Kosten für die Begleitung des Kindes, im Falle einer stationären Unterbringung für Rehamaßnahmen, länger als bisher übernommen werden.

Die Entschließungsanträge wurden nach der heutigen Vorstellung zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

Ein weiteres Vorhaben das die Bundesregierung auf Drängen der Länder aufgegriffen hat, ist die Schließung von Strafbarkeitslücken beim Phänomen des sogenannten Upskirtings. Beim Upskirting wird Personen absichtlich und zumeist heimlich unter die Bekleidung fotografiert oder gefilmt, um Bildaufnahmen des Intimbereichs herzustellen zu können. Die betroffenen Personen können sich häufig nicht oder nur unzureichend wehren. Nachdem das Saarland bereits im vergangenen Herbst einen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt hatte, griff die Bundesregierung das Vorhaben auf, mit dem vorhandene Strafbarkeitslücken geschlossen werden sollen.

Darüber hinaus hatte das Saarland den Bund im vergangenen Jahr über eine Bundesratsentschließung zum Verbot sogenannter Konversionstherapien aufgefordert.  Die Länder nahmen in der heutigen Sitzung zum daran anknüpfenden Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung. Ziel dabei ist es, Therapien, mit denen Homosexuelle zur Heterosexualität gebracht werden sollen, zu verbieten und insbesondere Minderjährige besser davor zu schützen.

Einen weiteren Schwerpunkt der heutigen Sitzung bildeten verschiedene Infrastrukturgesetze der Bundesregierung, mit denen insbesondere mehr Mittel für die kommunale Infrastruktur und einen starken und attraktiven Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bereitgestellt werden sollen.

Unter anderem ist dabei eine erhebliche Aufstockung der Bundeshilfen für den öffentlichen Personennahverkehr durch eine Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes – als Teil des Klimapakets der Bundesregierung – vorgesehen, über das der Bundesrat heute abschließend beraten hat. Für eine erfolgreiche Verkehrswende werden Ländern und Kommunen zukünftig für den Aus- und Neubau von Bahnhöfen und Haltestellen des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs deutlich mehr Mittel zur Verfügung stehen.

Durch Änderungen im Regionalisierungsgesetz werden die Länder zudem mehr Geld für den öffentlichen Personennahverkehr auf der Schiene erhalten.

Nachdem sich die Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu Beginn des Jahres für eine Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende ausgesprochen hat, befasste sich die Länderkammer heute abschließend mit dem Gesetzentwurf. Nach der so genannten Entscheidungslösung bleiben Organspenden in Deutschland weiterhin nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Neu ist, dass Bürgerinnen und Bürger regelmäßig nach ihrer Organspendebereitschaft gefragt werden sollen. Damit soll die Zahl der Organspenden erhöht werden. Damit die Bürgerinnen und Bürger ihre Spendebereitschaft möglichst einfach dokumentieren, aber auch jederzeit ändern und widerrufen können, wird ein bundesweites Online-Register eingerichtet.

Die nächste Sitzung des Bundesrates findet am 13. März 2020 statt.

Medienansprechpartner

Regierungssprecher Alexander Zeyer

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Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken

Saarland-Markenzeichen mit der Regierungswortmarke der Staatskanzlei des Saarlandes
Gabriele Kümmel

Gabriele Kümmel
Referatsleiterin: Redaktion, Koordination, Medienanalyse

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