| Bildung, Kindergärten, Horte und Krippen, Ukraine

FAQs zu Kita/Betreuung

Das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) und das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MSGFF) verständigen sich derzeit mit Vertreter:innen der Kita- und Jugendhilfeträger, der Wohlfahrtsverbände und der Kita-Landschaft auf gemeinsame Grundsätze für die Integration ukrainischer Kinder im Kita-Alter in das saarländische Bildungs- und Betreuungssystem.

Solidarität ist das Leitmotiv unseres gemeinsamen Handelns. Die Akteure sind sich darin einig, dass sie für alle Kinder im Kita-Alter bedarfsgerechte Bildungs- und Betreuungsangebote machen wollen.

Weil Kita-Plätze im Saarland mancherorts jedoch knapp sind, gerade in den städtischen Ballungsräumen, wurden neue Wege besprochen, um auch schnell auf die ganz besonderen Bedarfe der ukrainischen Kita-Kinder reagieren zu können und sie in unser Kita-System aufnehmen zu können.

Das am 01. April 2022 in Kraft tretende Saarländische Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG) bietet die Rechtsgrundlage, um auch kurzfristig auf besondere Bedarfe mit alternativen Angeboten reagieren zu können. Das kann insbesondere aufgrund vorhandener Wartelisten nötig sein, denn die Reihenfolgen der Wartelisten sollen eingehalten werden.

Das neue Gesetz ist sowohl für die Integration der ukrainischen Kinder als auch der gesamten Familien wichtig – und ebenso wichtig ist diese Möglichkeit langfristig für alle Kinder im Saarland, die betreut werden müssen und noch keinen Platz in einer Kita haben.