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Wie bekomme ich Möbel oder Ausstattung für eine Wohnung?

Wenn eine Erstausstattung für die Wohnung erforderlich ist (z.B. Möbel, Geschirr) kann auch hierzu einmalig eine Leistung durch das zuständige Sozialamt erfolgen.

Selbstverständlich kann bei der Einrichtung auch auf vor Ort bestehende Hilfsangebote (z.B. Sozialkaufhäuser, Möbelspenden oder den „Verschenkmarkt“ des Entsorgungsverbandes Saar unter www.evs-verschenkmarkt.de) zurückgegriffen werden.

Redaktion: Ministerium für Inneres, Bauen und Sport