Thema: Ukraine
| Flüchtlinge

Welche Kosten für die Unterkunft kann ich geltend machen und wie?

Wenn Sie bereits bei Verwandten oder Bekannten untergebracht sind, dort längerfristig bleiben können und Kosten für die Unterkunft geltend gemacht werden sollen, müssen Informationen zu den anfallenden Unterkunftskosten (z.B. Miet- und Nebenkostenabrechnungen) dem örtlichen Sozialamt vorgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass die Kosten den Vorgaben der Angemessenheit im Sozialhilferecht entsprechen müssen, um übernommen zu werden.

Redaktion: Ministerium für Inneres, Bauen und Sport