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Welche Einreisebeschränkungen gelten wegen Corona?

Die Empfehlungen des EU-Rates zur Beschränkung von Reisen in Europa (Ratsempfehlung 2020/912) gestatten u.a. Reisen von Personen, die internationalen Schutz oder Schutz aus anderen humanitären Gründen benötigen. Die Vorgaben der Coronavirus-Einreiseverordnung sind unabhängig davon grundsätzlich zu beachten. Die Ukraine ist jedoch seit dem 27. Februar 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft. Damit besteht nach der Coronavirus-Einreiseverordnung nur eine allgemeine Testpflicht vor Einreise, aber kein Quarantäne- und Anmeldeerfordernis mehr.

Die Bundespolizei wird bei Kriegsflüchtlingen und Vertriebenen pragmatisch mit der Situation umgehen. So werden u.a. freiwillige Tests bei der Einreise an der Grenze angeboten.