Thema: Ukraine
| Flüchtlinge

Ich habe Freunde aus der Ukraine, die ich aufnehmen möchte. Darf ich das? Was sind die nächsten Schritte?

Sie können Ihre Verwandten und Bekannten, die aus der Ukraine flüchten, selbstverständlich bei sich aufnehmen. Menschen aus der Ukraine können visumsfrei (bis zu drei Monaten) nach Deutschland einreisen. Zur Klärung der weiteren Schritte (Verlängerung visumsfreier Aufenthalt, Asylantrag, Aufenthaltsstatus, gesundheitliche Versorgung, Sicherung des Lebensunterhalts, etc.) wird eine Kontaktaufnahme mit der Zentralen Ausländerbehörde in Lebach, Dillinger Straße 67, Telefonnummer 0681/5014204, E-Mail-Adresse: zab@lava.saarland.de unter Angabe des Betreffs „Ukraine“ empfohlen.

Redaktion: Ministerium für Inneres, Bauen und Sport