Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im ÖPNV
im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 im Saarland (Richtlinie Corona-Billigkeitsleistung ÖPNV)
Der öffentliche Personennahverkehr („ÖPNV“) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs („SPNV“) ist systemrelevant und eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Die COVID-19-Pandemie hat bei den Verkehrsunternehmen und den kommunalen Aufgabenträgern bereits zu erheblichen Einnahmeausfällen geführt und wird im Jahr 2021 zu weiteren Einnahmeverlusten führen.
Die "Richtlinie Corona-Billigkeitsleistung ÖPNV" für das Jahr 2021 sieht vor, dass den Aufgabenträgern im Saarland Billigkeitsleistungen gemäß § 53 der Landeshaushaltsordnung Saarland für durch die Corona-Pandemie entstandenen Einnahmeverluste gewährt werden.
Auf dieser Seite finden die Sie die „Richtlinie Corona-Billigkeitsleistung ÖPNV“, die Antragsformulare zur Beantragung der Billigkeitsleistung sowie ein Dokument mit Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ).
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Referat D/4: Öffentlicher Personenverkehr, Binnenschifffahrt, Logistik
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