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Mit der Neustarthilfe wurden Soloselbständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unterstützt.
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Mit der Neustarthilfe Plus werden Soloselbständige in allen Wirtschaftszweigen finanziell unterstützen, die im Zeitraum Juli bis September 2021 Corona-bedingt hohe Umsatzeinbußen verzeichnen, aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben.
Die Neustarthilfe kann ab sofort beantragt werden. Erstanträge können bis zum 30. April 2022 gestellt werden.