Amtliche Texte aus dem Amtsblatt vom 11. April 2021.
In den vergangenen drei Tagen lag die Inzidenz im Saarland an drei aufeinander folgenden Tagen über einem Wert von 100. Dafür sieht die aktuell geltende Rechtsverordnung und der Drei-Stufen-Plan innerhalb des Saarland-Modells die sogenannte „Gelbe Ampel“ vor. Damit werden ab Montag, 12. April 2021 zusätzliche Maßnahmen, verbunden mit einer erweiterten Testpflicht, in Kraft treten.
Die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 2. April 2021 (Amtsbl. I S. 869_8, 869_27) ist wie folgt zu berichtigen: In § 6 wird die Angabe „§ 7 Absatz 5 Satz 2 Nummer 5“ durch die Angabe „§ 7 Absatz 6 Satz 2 Nummer 5“ ersetzt.
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie des sogenannten Saarland-Modells ab dem 6. April 2021 bei gesteigertem Infektionsgeschehen.
Ein gesteigertes Infektionsgeschehen wird durch die Entscheidung des Ministerrates beziehungsweise des Gesundheitsministeriums festgestellt.
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie des sogenannten Saarland-Modells ab dem 6. April 2021 bei einer Inzidenz unter 100