In dem vorliegenden „Protection-Plan und Handlungsempfehlung zum Corona-Schutz vulnerabler Gruppen für Einrichtungen der Pflege im Saarland“ sind Empfehlungen und Maßnahmen für eine Bewältigung des COVID-19-Krise zusammengefasst. Die Inhalte basieren auf den bisherigen Erkenntnissen zu Infektionen durch das Coronavirus (SARS-CoV-2).
Der Protection-Plan wird dem aktuellen Infektionsgeschehen entsprechend angepasst und steht in aktualisierter Form zum Download zur Verfügung.
Die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 11. Juni 2021 (Amtsbl. I S. 1569, 1595) ist wie folgt zu berichtigen:
1.
§ 2 Absatz 2 Nummer 4 wird wie folgt gefasst:
„4. bei öffentlichen Veranstaltungen nach
§ 6 Absätze2 und 3 und bei Veranstaltungen nach
§ 6 Absatz 5 Satz 2 alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer,“
2.
In der Verordnungsbegründung, Amtsbl. I S. 1595,
wird im sechsten Abschnitt, der erste Satz wie folgt gefasst:
„Geeignete, kontaktfreie Angebote zur kulturellen Betätigung im Innen- und Außenbereich
durch darauf ausgerichtete Einrichtungen,
insbesondere auch Chorproben und die Nutzung von Blasinstrumenten im Probebetrieb
mit ausreichendem Abstand,
sind zulässig.“
Verordnungen
zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie,
zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz,
und zur Änderung der Verordnung zu Hygienerahmenkonzepten auf der Grundlage der Verordnung zur Corona-Pandemie
Diese Verordnungen treten am 04. Juni 2021 in Kraft.
Nachstehend finden Sie die Ausgangsbescheinigung auf Deutsch und auf Französisch, die in Frankreich mitgeführt werden muss (ansonsten ist mit einem Bußgeld zu rechnen).