Der Bund stützt die Wirtschaft in der Corona-Pandemie umfassend durch die Fördersystematik der bestehenden Unternehmenshilfen. Zudem hat die Landesregierung Sonderprogramme aufgelegt. Es kann dennoch in besonderen Fallkonstellationen dazu kommen, dass die bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen bisher nicht greifen konnten. Die Härtefallhilfen als Ergänzungsfazilität des Bundes und der Länder zu den bisherigen Hilfsprogrammen bietet den Ländern auf Grundlage von Einzelfallprüfungen die Möglichkeit zur Förderung von Unternehmen, die im Ermessen der Länder eine solche Unterstützung benötigen.
Der Bund stützt die Wirtschaft in der Corona-Pandemie umfassend durch die Fördersystematik der bestehenden Unternehmenshilfen. Zudem hat die Landesregierung Sonderprogramme aufgelegt. Es kann dennoch in besonderen Fallkonstellationen dazu kommen, dass die bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen bisher nicht greifen konnten. Die Härtefallhilfen als Ergänzungsfazilität des Bundes und der Länder zu den bisherigen Hilfsprogrammen bietet den Ländern auf Grundlage von Einzelfallprüfungen die Möglichkeit zur Förderung von Unternehmen, die im Ermessen der Länder eine solche Unterstützung benötigen.
Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 07. Juli 2021 mit Begründung
und Änderung der Verordnung zu Hygienerahmenkonzepten auf der Grundlage der Verordnung zur Corona-Pandemie im Amtsblatt vom 07. Juli 2021
Änderung der Verordnung zum Schulbetrieb und zum Betrieb sonstiger Bildungseinrichtungen,
sowie zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie