Hygieneregeln für Schwimmbäder

Die Betreiber der Schwimmbäder haben unter Berücksichtigung der Hygieneregeln ein anlagenbezogenes Infektionsschutz- und Zugangskonzept zu erstellen und umzusetzen. Der jeweils zuständigen Ortspolizeibehörde ist das Konzept zur Kenntnis zu bringen. Herausgeber: Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.