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Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 17. September 2020 im Amtsblatt.

Diese Verordnung tritt am 21. September 2020 in Kraft und am 04. Oktober 2020 außer Kraft. In dieser Sonderausgabe ist außerdem der „Erlass zur Konkretisierung des Anspruchs auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ enthalten.