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Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) ab 3. September 2020.

Bußgeldkatalog | Verstöße gegen die Ge- und Verbote der Verordnung sollen seitens der zuständigen Behörden als Ordnungswidrigkeiten regelmäßig wie folgt geahndet werden.