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Information zum Umgang mit den Priorisierungscodes für zwei „enge Kontaktpersonen" von Pflegebedürftigen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um als Kontaktperson einen Anspruch auf die Schutzimpfung zu haben:

  • Bei der pflegebedürftigen Person muss ein Pflegegrad vorliegen oder ein Schwerbehindertenausweis muss die Merkzeichen AG, H, B, BL* aufweisen. Außerdem ist bei pflegebedürftigen Personen über 85 Jahren, welche nicht über einen Pflegegrad verfügen, eine Bescheinigung durch den Hausarzt ausreichend.
  • Die pflegebedürftige Person darf nicht in einer Einrichtung (z.B. Pflegeheim) untergebracht sein.
  • Die pflegebedürftige Person muss älter als 60 Jahre sein oder eines der folgenden Krankheitsbilder der Prioritätsgruppe 2 oder Prioritätsgruppe 3 aufweisen:
Prio 2Prio 3
  1. Trisomie 21
  2. Zustand nach Organtransplantation,
  3. Demenz oder eine geistige Behinderung oder eine schwere psychiatrische Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
  4. Maligne hämatologische Erkrankung oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankung, die nicht in Remission ist oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt,
  5. Interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder eine andere, ähnlich schwere chronische Lungenerkrankung,
  6. Diabetes mellitus (mit HbA1c ~ 58 mmol/mol oder~ 7 ,5%),
  7. Leberzirrhose oder eine andere chronische Lebererkrankung,
  8. chronische Nierenerkrankung,
  9. Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40 Kg/m2)
  10. Einzelfall, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht
  1. Personen mit behandlungsfreien in Remission befindlichen Krebserkrankungen,
  2. Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen,
  3. Personen mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertonie,
  4. Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen, Apoplex oder einer anderen chronischen neurologischen Erkrankung,
  5. Personen mit Asthma bronchiale,
  6. Personen mit chronisch entzündlicher Darmerkrankung,
  7. Personen mit Diabetes mellitus ohne Komplikationen,
  8. Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 30),
  9. Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem CoronavirusSARS-CoV-2 besteht

Die beiden Kontaktpersonen können von der pflegebedürftigen Person selbst oder einer sie vertretenden Person bestimmt werden. Um sich auf die Impfliste einzutragen, benötigen Sie keinen Priorisierungscode. Um den Impftermin im Impfzentrum wahrnehmen zu können, müssen Sie einen unterschriebenen Nachweis als Kontaktperson (siehe Muster) vorweisen. Hierfür können Sie gerne unser Muster verwenden. In den Impfzentren werden aber auch eigene Bestätigungen mit gleichem Inhalt akzeptiert.

Folgende Nachweise sind beim Impftermin vorzulegen:

  • Nachweis als Kontaktperson (im Original)
  • Kopie Nachweis Pflegegrad (Bescheid der Pflegekasse über die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit) oder Kopie des Schwerbehindertenausweises (Merkzeichen AG, H, B, BL)* oder bei Personen über 85 Jahre ohne Pflegegrad: Bescheinigung des Hausarztes über die Pflegebedürftigkeit.
  • wenn die pflegebedürftige Person jünger als 60 Jahre ist: Ärztliches Zeugnis über eine Diagnose der Prioritätsgruppe 2 oder Prioritätsgruppe 3 (erhältlich über den Hausarzt)
  • Die im Schwerbehindertenausweis aufgeführten Merkzeichen werden zudem analog zu den Diagnosen der Prioritätsgruppe 2 oder 3 geführt. Ein gesondertes Attest über eine bestehende Krankheitsdiagnose aus den Prioritätsgruppen 2 und 3 ist bei Personen, welche im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind, demnach dann nicht vorzulegen.

*Es wird keine Unterscheidung in Hinblick auf die Prozente der Schwerbehinderung vorgenommen.

Weitere Informationen unter:

Hotline zu den Themen Impfen und Corona des Saarlandes

Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken