Priorisierung bestimmter Berufsgruppen

Personen, die aufgrund ihres Berufes priorisiert werden (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäuser, Pflegerinnen und Pfleger, Polizisten etc.), erhalten die Priorisierungscodes weiterhin über ihren Arbeitgeber. Zusätzlich benötigen sie eine sogenannte Arbeitgeberbescheinigung als Nachweis im Impfzentrum.