| Coronavirus
Welcher Nachweis gilt als offizielles Testzertifikat?
- Ein offizielles Testzertifikat (mit einer Gültigkeit von 24 Stunden bei Antigen-Schnelltests und 48 Stunden bei PCR-Tests) können folgende Einrichtungen ausstellen:
- die zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und die von ihnen betriebenen Testzentren (Landestestzentren)
- die von den Gesundheitsämtern als weitere Leistungserbringer beauftragten Dritten (Teststellen in den Landkreisen und im Regionalverband Saarbrücken)
- Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, medizinische Labore, Rettungs- und Hilfsorganisationen und die von der Kassenärztlichen Vereinigung betriebenen Testzentren.
- Ein gültiges Testzertifikat können auch Personen erhalten, die im Rahmen einer betrieblichen Testung durch ausgebildetes Personal getestet wurden (Arbeitgebertests wie z.B. bei getesteten Mitarbeitern in Pflegeeinrichtungen, Behinderteneinrichtungen, Krankenhäusern, Kindertageseinrichtungen etc.).