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Was gilt bei Veranstaltungen?

Seit dem 20.03. gibt es keine Betriebsbeschränkungen in Form der Personenobergrenze bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen im Innen- wie Außenbereich mehr. Seit dem 3. April gibt es außerdem keine Zugangsbeschränkungen mehr im Sinne von 2G-plus Regelungen oder Ähnliches.