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Wo muss ich noch nachweisen, dass ich geimpft/genesen/getestet bin?

  1. Der Besuch von Krankenhäusern und Rehakliniken ist nur mit Vorlage eines negativen Tests möglich.
  2. Der Besuch einer Alten- und Pflegeeinrichtung und besonderer Wohnform der Eingliederungshilfe ist mit Vorlage eines negativen Testes möglich.