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Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

 Fairer Arbeitsmarkt mit dem Fairer-Lohn-Gesetz

Als erstes Bundesland hat das Saarland die Vergabe öffentlicher Aufträge an Tarifbedingungen gebunden und damit einen Systemwechsel eingeleitet. Kein Steuergeld für Lohndumping!

Arbeitsminister Jung spricht in Schutzausrüstung mit Arbeitern im Stahlwerk. Besuch der Dillinger Hütte
Besuch des Arbeitsministers Jung in der Dillinger Hütte Foto: MASFG

Wer im Saarland Aufträge von der öffentlichen Hand erhalten möchte, muss dafür Tariflohn zahlen. Und die Wirkung steigt: Fielen im Jahr 2022 noch rund 1.900 Vergaben unter das Fairer-Lohn-Gesetz, waren es 2023 bereits über 2.200 und das Volumen stieg um 11 Prozent auf deutlich mehr als 700 Mio. Euro.
Seit 2022 sind 14 Branchen dazu gekommen, z.B. das Kraftfahrzeug- oder das Abbruchgewerbe sowie die Verpflegungsdienstleistungen. Weitere werden sukzessive folgen.

Darüber hinaus sind Integrationshelferinnen und -helfer nun fest angestellt und tariflich vergütet (TV-L). Die Menschen, die Kinder mit Einschränkungen im Schulalltag unterstützen, bekommen jetzt Tariflöhne, außerdem entsteht kein Verdienstausfall mehr, wenn das betreute Kind beispielsweise auf Grund einer Erkrankung in der Schule ausfällt. Mit einer Poollösung haben wir das Betreuungsangebot um 20 Prozent erhöht.

Kostenlose Ausbildung

Das Saarland übernimmt das Schulgeld für Azubis in der Heilerziehungspflege-Ausbildung und zahlt von Beginn an eine Ausbildungsvergütung im Anerkennungsjahr. Außerdem wurde die neue Ausbildung zum Sozialassistenten/In mit Schwerpunkt Heilerziehungspflege im Saarland eingeführt. Und auch die Ausbildung für Podologinnen und Podologen ist jetzt kostenlos. Das macht die Ausbildung attraktiver. Und Fachkräfte brauchen wir dringend.