Thema: Soziales Leben
| Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit | Senioren, Pflege, Menschen mit Behinderung, Wohnungsbau, Bauen und Wohnen

Fördermaßnahme für alters- oder behindertengerechtes barrierefreies Wohnen

In unserer älter werdenden Gesellschaft steigt insbesondere auch für Menschen mit einer erheblichen oder außergewöhnlichen Gehbehinderung mit Merkzeichen „G“ oder „aG“und/oder einem Pflegegrad nach SGB XI der Bedarf an einer Wohnung mit möglichst wenigen Barrieren. Wichtig ist, zu verhindern, die gewohnten vier Wände, allein wegen vorhandener baulicher Barrieren oder wegen Einschränkungen in den Nutzungs- oder Zugangsmöglichkeiten verlassen zu müssen. Die meisten Menschen wollen in der vertrauten Wohnumgebung bleiben – auch wenn sie dort mit Beeinträchtigungen leben müssen. Oft können bauliche Anpassungen den Verbleib in der vertrauten Wohnung und Umgebung ermöglichen.

Außerdem wirkt das Förderprogramm auch vorbeugend, das heißt ältere Menschen ab der Vollendung des 60. Lebensjahres gehören auch zur Zielgruppe. Sie können ihre Wohnung bereits im Vorfeld einer drohenden Pflegebedürftigkeit oder Gehbehinderung barrierefrei oder barrierereduzierend umbauen.

Informationen zur Fördermaßnahme

Abhängig vom Einkommen gibt es eine finanzielle Förderung für bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und zur Erleichterung der Nutzungs- und Zugangsmöglichkeiten in den Beständen des selbst genutzten Wohneigentums und bei vorhandenen Mietwohnungen für ältere Menschen ab der Vollendung des 60. Lebensjahres und für Menschen mit einer erheblichen oder außergewöhnlichen Gehbehinderung oder im Falle der Pflegebedürftigkeit.

In welcher Form wird gefördert?

Mit Hilfe von Mitteln aus dem Wohnraumfördergesetz werden bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und zur Erleichterung der Nutzungs- und Zugangsmöglichkeiten in bestehendem selbst genutztem Wohneigentum und in vorhandenen Mietwohnungen gefördert. Die verlängerte Förderrichtlinie vom 1. April 2017 wurde bis zum 31.12.2024 verlängert.  Das Förderbudget wurde nochmals verstärkt.

Wann wird gefördert?

Bei der Förderung von selbst genutztem Wohnraum muss im Haushalt des Zuwendungsempfängers entweder ein älterer Mensch ab der Vollendung des 60. Lebensjahres oder ein Mensch mit einer erheblichen oder außergewöhnlichen Gehbehinderung mit Merkzeichen „G“ oder „aG“ und/oder einem Pflegegrad nach SBG XI leben, wobei der Haushalt eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigen darf:

Einpersonenhaushalt:

32.000 Euro netto/Jahr

Zweipersonenhaushalt:

48.000 Euro netto/Jahr

Dreipersonenhaushalt:

55.800 Euro netto/Jahr

Die Berechnung des Netto-Betrages bedarf der Prüfung im Einzelfall.

Die Förderung für die komplett barrierefreie Anpassung der Wohnung beträgt bei älteren Menschen ab der Vollendung des 60. Lebensjahres maximal 7.500 Euro, bei Menschen mit einer erheblichen oder außergewöhnlichen Gehbehinderung mit Merkzeichen „G“ oder „aG“ und/oder einem Pflegegrad nach SBG XI maximal 11.250 Euro.

Einzelne barrierereduzierende Maßnahmen werden bei älteren Menschen ab der Vollendung des 60. Lebensjahres mit bis maximal 5.000 Euro gefördert, bei Menschen mit einer erheblichen oder außergewöhnlichen Gehbehinderung mit Merkzeichen „G“ oder „aG“ und/oder einem Pflegegrad nach SBG XI mit maximal 7.500 Euro. Dieser Höchstbetrag gilt auch dann, wenn mehrere Einzelmaßnahmen durchgeführt werden.

Angerechnet werden eventuelle Leistungen von Sozialleistungsträgern, wie zum Beispiel Krankenkasse, Pflegkasse, Sozialhilfeträger.

Wie kann die Förderung beantragt werden?

Zur Einreichung Ihres Antrags steht sowohl ein Antragsvordruck als auch ein Vordruck „Einkommenserklärung Soziale Wohnraumförderung“ bereit. Anträge sind zu richten an: 

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Referat B3
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken

Anfragen können telefonisch unter 0681/501-00 erfolgen.

Mietwohnungsbau

Die Förderung im Mietwohnungsbestand liegt in der Zuständigkeit des Ministeriums für Finanzen und Europa beziehungsweise der Saarländischen Investitions- und Kreditbank (SIKB). Näheres hierzu erfahren Sie unter SIKB AG, Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken, Telefon: 0681/3033-333